Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Content-Agentur INNOVÆ
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Innovæ Agentur und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Leistungen der Agentur
Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich Content Creation, Social-Media-Management, Fotografie, Videoproduktion, Texterstellung, Grafikdesign sowie Beratung und Implementierung von KI-gestützten Contentlösungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Kunden auf ein Angebot der Agentur oder durch Unterzeichnung eines individuellen Vertrags zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Projektumsetzung notwendigen Inhalte, Daten und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung entstehen, verlängern die vereinbarten Lieferfristen entsprechend.
5. Nutzungsrechte
Die Agentur überträgt dem Kunden nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erbrachten Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe an Dritte oder Veränderung der Inhalte bedarf der schriftlichen Zustimmung. Der Auftragnehmer hat das Recht auf die Verwendung des erstellten Content für eigene Werbezwecke
6. Vergütung, Anzahlung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Anzahlung
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Bei Projektaufträgen mit einem Auftragswert über 1.000 € netto ist eine Anzahlung in Höhe von 15 % bis 30 % des Gesamtbetrags bei Auftragserteilung fällig. Die genaue Höhe wird im jeweiligen Angebot festgelegt.
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Bei laufenden Betreuungsmodellen (z. B. Monats-/Retainerverträgen) ist die erste Rate vor Leistungsbeginn zu entrichten.
Zahlungsmodalitäten
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Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage nach Fertigstellung bzw. Übergabe der vereinbarten Leistung fällig.
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Bei Zahlungsverzug behält sich die Agentur vor, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen sowie weitere Leistungen bis zum Zahlungsausgleich zurückzuhalten.
Stornierung und Terminverschiebung
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Bereits geleistete Anzahlungen werden nicht rückerstattet, auch nicht bei fristgerechter Stornierung oder Verschiebung durch den Kunden.
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Bei einer fristgerechten Terminverschiebung (mind. 7 Werktage vor Leistungsbeginn) bleibt die Anzahlung als voll anrechenbare Gutschrift für einen zukünftigen Termin oder ein neues Projekt innerhalb von 6 Monaten erhalten.
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Erfolgt eine Stornierung oder Verschiebung kurzfristiger als 7 Werktage vor dem vereinbarten Termin, behält sich die Agentur vor, die geleistete Anzahlung komplett in Rechnung zustellen.
7. Leistungszeitraum und Fristen
Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zugesagt wurden. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, Krankheit oder technische Störungen verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
8. Gewährleistung und Haftung
Die Agentur haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Keine Erfolgsgarantie:
Die Agentur schuldet keinen konkreten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere übernimmt sie keine Haftung für ausbleibenden Gewinn, fehlenden Kundenzuwachs, Reichweitenverluste oder Umsatzeinbußen des Kunden. Empfehlungen, Strategien und Inhalte beruhen auf Erfahrungswerten und Marktkenntnissen, können jedoch je nach Branche, Wettbewerb und Marktverhalten unterschiedlich wirken.
Die Agentur haftet nicht für Schäden, die auf höherer Gewalt, technische Ausfälle oder externe Plattformänderungen (z. B. Algorithmus-Änderungen bei Social Media) zurückzuführen sind.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Externe Creator behandeln sämtliche Informationen über Kunden, Projekte und interne Abläufe der Agentur vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
10. Rechtsstellung
Externe Content Creator arbeiten auf selbstständiger Basis. Es entsteht kein Arbeitsverhältnis zur Agentur. Der Creator ist für seine steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten eigenverantwortlich.
11. Leistungserbringung
Der Creator verpflichtet sich, vereinbarte Leistungen (Foto, Video, Text, Content Creation) fristgerecht, in der geforderten Qualität und im abgestimmten Format zu erbringen.
12. Nutzungsrechte Externer
Mit Übergabe der Werke räumt der Creator der Agentur die zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten ein, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Die Agentur ist berechtigt, die Inhalte für Kundenprojekte zu bearbeiten und weiterzugeben.
13. Vergütung & Abrechnung Externer
Honorar und Zahlungsweise werden projektbezogen vereinbart.
Der Creator ist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Rechnung zu stellen.
Zusätzliche Kosten (z. B. Reisekosten) sind nur erstattungsfähig, wenn sie vorab schriftlich genehmigt wurden.
14. Haftung Externer
Der Creator haftet für Verstöße gegen Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechtsverletzungen, die durch seine Inhalte entstehen.
Die Agentur haftet nicht für Fehler, die durch Leistungen des Creators entstehen, es sei denn, diese wurden von der Agentur grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
15. Wettbewerbs- & Kundenschutz
Der Creator verpflichtet sich, während und bis 6 Monate nach der Zusammenarbeit keine direkten Aufträge von Agenturkunden ohne Zustimmung der Agentur anzunehmen.​
16. Nutzung von Agenturräumlichkeiten und -equipment
Die Agentur kann externen Creatorn nach Absprache Zugang zu Räumlichkeiten (z. B. Studio) sowie Equipment (z. B. Lichttechnik, Kameras, Stative, Gimbals, Drohnen, Werkzeuge) gewähren.
Die Nutzung ist ausschließlich für gemeinsame Projekte mit der Agentur gestattet.
Der Creator ist verpflichtet, alle Räume und Geräte sorgfältig zu behandeln und im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
Für Schäden durch unsachgemäße Nutzung haftet der Creator persönlich. Normale Abnutzung trägt die Agentur.
Nach Absprache ist Private oder nicht abgestimmte Nutzung gegen einer entsprechenden Miete möglich.
Für bestimmte Geräte (z. B. Drohnen) ist die Vorlage entsprechender Qualifikationen (z. B. Drohnenführerschein) und Versicherungsnachweise erforderlich.
17. Versicherung Externer
Der Creator ist verpflichtet, eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung zu unterhalten, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt.
Die Agentur weist darauf hin, dass ihre Versicherungen nur eigene Leistungen und Eigentum decken.
18. Vertragslaufzeit und Kündigung
Verträge mit wiederkehrenden Leistungen haben die im Angebot angegebene Laufzeit und verlängern sich automatisch, sofern sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
19. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.